Angehörige, die regelmässig Grundpflege übernehmen
Angehörigenpflege
Pflegearbeit anerkennen – ohne Angehörige allein zu lassen.
Eine Anstellung kann Pflegearbeit fairer absichern. Entscheidend sind aber nicht nur Lohnversprechen, sondern Fachbegleitung, Entlastung, Versicherungen, kantonale Zulassung und eine tragfähige Ersatzlösung.
- Grundpflege und Behandlungspflege korrekt trennen
- Lohn, Sozialleistungen und Vollkosten offen vergleichen
- Fachbegleitung, Schulung und Entlastung verbindlich klären
Kostenlose Erstorientierung · keine Kontaktdaten für das Ergebnis · schriftliche Offerte vor kostenpflichtiger Arbeit

Für wen ist diese Lösung gedacht?
Die Situation entscheidet – nicht eine starre Kategorie.
Familien mit ärztlicher Verordnung und beteiligter Spitex
Pflegebedürftige Personen, die Kontinuität und eine faire Lösung wünschen
Was die Leistung umfasst
Klarer Umfang, klare Verantwortung, klare Grenzen.
Anspruchs- und Anbietercheck
Kanton, Verordnung, anrechenbare Tätigkeiten, Zulassung und aktuelles Einsatzgebiet werden geprüft.
Lohn- und Vertragsvergleich
Grundlohn, Zulagen, Ferienanteil, Sozialleistungen, Kurskosten und Kündigungsbedingungen bleiben getrennt.
Fachliche Sicherheit
Bedarfsabklärung, Pflegeplanung, Visiten, Anleitung, Dokumentation und Eskalation werden sichtbar.
Entlastungsplan
Ersatz bei Krankheit, Ferien, Überlastung oder zunehmendem Bedarf wird vorab geklärt.
So gehen wir vor
Von der Orientierung zur tragfähigen Lösung.
01 · Situation klären
Ziele, Alltag, Region, Zeiten, vorhandene Hilfen und gewünschte Verantwortung werden geordnet.
02 · Anspruch und Eignung prüfen
Leistung, Finanzierung, Qualifikation, Bewilligung und kantonale Besonderheiten werden getrennt geprüft.
03 · Lösung und Kosten vergleichen
Eigenleistung, Partnerleistung, Vollkosten, Finanzierung und mögliche Lücken werden sichtbar gemacht.
04 · Umsetzung absichern
Vertrag, Zuständigkeit, Einsatzplanung, Ausfallregelung, Nachweise und Überprüfung werden vereinbart.
Wichtige Grenzen
Orientierung ersetzt keine behördliche oder fachliche Entscheidung.
- OKP- und Restfinanzierungsbeiträge sind keine direkte Lohnauszahlung.
- Behandlungspflege setzt die entsprechende Fachqualifikation voraus.
- Eine Anstellung ersetzt weder Angehörigenentlastung noch Schutz vor Überlastung.
Kosten und Finanzierung
Tarif, Lohn, Vollkosten und Finanzierung bleiben getrennt.
Verbindlich sind nur Verfügung, Kostengutsprache, Arbeitsvertrag und schriftliche Offerte. Beispiele auf dieser Seite sind eine Orientierung und werden vor dem Auftrag auf Kanton, Leistungsart und aktuellen Stand geprüft.
KLV-Grundpflege
Versichererbeitrag und kantonale Restfinanzierung fliessen über eine zugelassene Spitex und sind nicht mit dem Angehörigenlohn gleichzusetzen.
Patientenbeteiligung
Kantonale Regeln und mögliche Beteiligungen werden vor Vertragsabschluss konkret geprüft.
Vollkosten des Modells
Fachführung, Administration, Versicherungen, Ersatz und Qualität müssen neben dem Bruttolohn finanziert sein.
Persönlicher nächster Schritt
Beginnen Sie mit dem, was im Alltag möglich werden soll.
Der kostenlose Kompass ordnet Ihre Situation. Danach entscheiden Sie selbst, ob Sie eine persönliche Abklärung wünschen.