Kanton Zürich · verständlich erklärt · Stand 10. August 2026
SEBE – selbstbestimmt entscheiden
SEBE finanziert Begleitung und Betreuung für Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich und erweitert die Wahlmöglichkeiten: Unterstützung kann in der eigenen Wohnung, in einer Wohn- oder Familiengemeinschaft oder in einer Institution bezogen werden.
Diese Seite bietet eine sorgfältig geprüfte Orientierung. Assistenzdienst ist keine offizielle SEBE-Beratungsstelle und trifft keine Entscheide über Anspruch, Stunden oder Finanzierung. Verbindlich sind die Verfügung der SEBE-Abklärungsstelle und die aktuellen Angaben des Kantons Zürich.
Grundidee
Was ist SEBE – und was verändert sich?
Menschen mit Behinderung sollen so weit wie möglich selbst bestimmen, wie und wo sie leben und von wem sie begleitet und betreut werden. Bis Ende 2023 finanzierte der Kanton Zürich für diese Leistungen vor allem anerkannte Institutionen. SEBE erweitert diese Logik: Auch Menschen ausserhalb einer Institution können bedarfsgerechte Begleitung und Betreuung erhalten.
Im Zentrum steht nicht ein pauschales Angebot, sondern der individuell abgeklärte Bedarf. Die betroffene Person beschreibt ihre Lebenssituation, Ziele und benötigte Unterstützung. Die SEBE-Abklärungsstelle prüft die Voraussetzungen und hält den anerkannten Umfang in einem Abklärungsbericht und einer Verfügung fest.
Wahl des Lebensorts
Eigene Wohnung, Wohn- oder Familiengemeinschaft sowie anerkannte Institutionen können je nach Situation Teil des Wegs sein.
Wahl der Unterstützung
Ein Voucher kann bei anerkannten ambulanten Anbietenden und anerkannten Privatpersonen aus dem eigenen Umfeld eingesetzt werden.
Persönlicher Bedarf
Die Anzahl Stunden und Leistungsbereiche werden nicht pauschal vergeben, sondern im offiziellen Verfahren individuell abgeklärt.
Anspruch
Für wen ist SEBE gedacht?
SEBE richtet sich an Menschen, die wegen einer Behinderung Begleitung und Betreuung benötigen. Einkommen und Vermögen sind für den Anspruch grundsätzlich nicht ausschlaggebend. SEBE kommt zum Zug, wenn keine andere Versicherung die notwendige Begleitung und Betreuung vollständig finanziert.
Grundvoraussetzungen gemäss Kanton Zürich
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und haben das AHV-Referenzalter noch nicht erreicht.
- Sie beziehen eine IV-Rente, eine Rente der Militär- oder Unfallversicherung oder eine Hilflosenentschädigung.
- Sie haben seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Zürich.
Wichtige Ausnahmen: Für Personen unter 18 Jahren kann es Ausnahmen geben. Wer bereits vor dem AHV-Referenzalter SEBE-Leistungen bezieht, kann diese im Besitzstand auch danach weiter erhalten. Eine Neuanmeldung nach Erreichen des AHV-Referenzalters ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sonderfälle prüft ausschliesslich die SEBE-Abklärungsstelle.
Leistungsbereiche
Was kann SEBE finanzieren?
Ausserhalb einer Institution finanziert SEBE grundsätzlich behinderungsbedingt notwendige Begleitung und Betreuung in drei Bereichen. Entscheidend ist immer der anerkannte individuelle Bedarf – nicht allein die Diagnose oder Wohnform.
Alltag und Privatleben
Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, Wohnen, Gesundheit und Selbstfürsorge sowie bei der Gestaltung von Familie, Freundschaft, Beziehungen und Privatleben.
Beispiele: Kochen, Einkaufen, Rechnungen organisieren, Tagesstruktur oder Unterstützung in der Arbeitgeberrolle beim IV-Assistenzbeitrag.
Freizeit und Gesellschaft
Begleitung, damit Freizeitaktivitäten und gesellschaftliche Teilhabe möglich werden.
Beispiele: Besuch eines Konzerts, Teilnahme an einem Verein, Begegnungen oder selbst gewählte Freizeitaktivitäten.
Zukunft und Veränderung
Zeitlich befristete Begleitung bei grösseren Veränderungen und neuen Lebenssituationen.
Beispiele: einen Umzug vorbereiten, sich in einer neuen Wohnumgebung zurechtfinden oder das Zusammenleben neu gestalten.
SEBE ist nicht dasselbe wie Pflege oder der IV-Assistenzbeitrag
Medizinische Pflegeleistungen können in den Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung und der Spitex fallen. Der IV-Assistenzbeitrag folgt eigenen bundesrechtlichen Voraussetzungen. Wer einen IV-Assistenzbeitrag erhält, bekommt für denselben Bedarf grundsätzlich keine doppelte Finanzierung über SEBE. Der Kanton nennt jedoch Ausnahmen, etwa Unterstützung in der Arbeitgeberrolle oder eine Ergänzung, wenn der Assistenzbeitrag wegen IV-Höchstgrenzen gekürzt wurde. Dies muss individuell geprüft werden.
Konkreter Leistungskatalog
Welche Unterstützung kann im Alltag konkret dazugehören?
SEBE finanziert Begleitung und Betreuung. Im Mittelpunkt stehen gemeinsames Planen, Strukturieren, Üben und Handeln. Aufgaben werden grundsätzlich mit der betroffenen Person und nicht einfach stellvertretend für sie erledigt. Massgebend bleiben der persönliche Abklärungsbericht, der Voucher und die genehmigte Einsatzvereinbarung.
Wohnen, Mahlzeiten und Haushalt
- Mahlzeiten planen, gemeinsam einkaufen und Essen zubereiten
- Haushaltsführung, Reinigung, Wäsche und Ordnung gemeinsam organisieren
- Post, Rechnungen, Termine und administrative Aufgaben strukturieren
- Den Umgang mit Nachbarschaft, Vermietung und Anforderungen des Wohnumfelds begleiten
Gesundheit und Selbstfürsorge
- Beim Umgang mit Körperpflege und persönlichen Routinen begleiten und befähigen
- Ein tragfähiges Unterstützungsnetzwerk aufbauen und aktivieren
- Arzt- und Therapietermine organisieren und bei Bedarf begleiten
- Psychische Gesundheit, herausfordernde Situationen und Krisenprävention strukturieren
Familie, Freundschaft und Sexualität
- Beziehungen zu Partnerinnen, Partnern, Familie und Freundeskreis gestalten
- Zusammenleben, Rollen, Grenzen und gegenseitige Erwartungen klären
- Konflikte früh erkennen und passende Lösungswege entwickeln
- Selbstbestimmt und geschützt mit Nähe, Sexualität und Partnerschaft umgehen
Arbeitgeberrolle beim IV-Assistenzbeitrag
- Assistenzpersonen suchen, auswählen und einarbeiten
- Einsatzpläne, Vertretungen und Personalführung organisieren
- Stundenkontrollen, Lohnabrechnungen und Nachweise vorbereiten
- Die eigene Arbeitgeberrolle verstehen und schrittweise sicher ausüben
Freizeit, Gesellschaft, Mobilität und Ferien
- Freizeit-, Kultur- und Sportangebote auswählen und wahrnehmen
- Vereinsleben, Begegnungen und eigene Interessen zugänglich machen
- Wege, öffentliche Verkehrsmittel und Begleitung zu Aktivitäten planen
- Ferien und Reiseassistenz organisieren; Reise-, Fahr- und Spesenkosten sind separat zu klären
Zukunft, Umzug und Krisen
- Den Wechsel aus einer Institution in eine eigene Wohnung vorbereiten
- Nach einem Umzug eine neue Tages- und Haushaltsstruktur aufbauen
- Zusammenleben, Wohnform und persönliche Ziele neu gestalten
- Bei bewilligten Zusatzstunden vorübergehend erhöhte Begleitung in Krisen ermöglichen
SEBE begleitet und befähigt
Die Unterstützung wird in der Regel im Einzelsetting, im direkten Kontakt und gemeinsam mit der betroffenen Person erbracht. Sie soll Selbständigkeit erhöhen und Abhängigkeit möglichst vermindern.
Diese Kosten sind grundsätzlich nicht SEBE-Leistungen
Unterkunft, Verpflegung, Fahrdienste, Spesen, Hilfsmittel, medizinische oder bereits anderweitig finanzierte Pflege sowie spezialisierte Treuhand- und Sozialversicherungsberatung werden nicht über SEBE finanziert. Vollständig stellvertretend ausgeführte Haushaltsarbeiten sind grundsätzlich ebenfalls anders zu finanzieren.
Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt: Der Kanton Zürich kündigt Begleitung beim Arbeiten ab 2027 an. Für Leistungen im Jahr 2026 ist diese Erweiterung noch nicht als laufender SEBE-Leistungsbereich darzustellen; verbindlich ist die jeweils aktuelle kantonale Regelung.
Schritt für Schritt
So führt der Weg zu SEBE-Leistungen für zuhause
- 1
AGOV-Login und SEBE Digital
Für den digitalen Antrag wird ein AGOV-Login benötigt. SEBE Digital ist die kantonale Plattform für Anmeldung, Fragebogen, Verfügung und Voucherkonto. Wer die Plattform nicht nutzen kann, erhält gemäss Wegleitung alternative Möglichkeiten.
- 2
Antrag Teil 1: Voraussetzungen prüfen
Erfasst werden Personalien, bestehende Renten oder Hilflosenentschädigungen, allfällige Leistungen der IV sowie Angaben zu einer Beistandschaft. Die Abklärungsstelle prüft, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- 3
Antrag Teil 2: Bedarf beschreiben
Im SEBE-Fragebogen beschreibt die betroffene Person ihren Unterstützungsbedarf aus eigener Sicht. Eine zweite Person ergänzt diese Einschätzung mit der «ergänzenden Sicht».
- 4
Abklärung und persönliches Gespräch
Die Abklärungsstelle prüft Fragebogen und Unterlagen, klärt offene Punkte und lädt in der Regel zu einem Gespräch ein. Eine Bezugsperson darf mitgebracht werden.
- 5
Bericht, Rückmeldung und Verfügung
Die Abklärungsstelle hält den anerkannten Bedarf in einem Bericht fest. Die betroffene Person kann dazu Rückmeldung geben. Anschliessend folgt die rechtlich verbindliche Verfügung mit dem Umfang der finanzierten Leistungen.
- 6
Anbietende wählen und Einsatz vereinbaren
Mit dem Voucher werden anerkannte ambulante Anbietende oder anerkannte Privatpersonen ausgewählt. Leistungen, Stunden, Termine, Absagen, Spesen und Kündigungsfrist werden in einer Einsatzvereinbarung schriftlich geregelt.
Planungshinweis: Die aktuelle Wegleitung empfiehlt, die Anmeldung ungefähr sechs Monate vor dem gewünschten Leistungsbezug einzureichen – besonders, wenn das AHV-Referenzalter näher rückt.
Finanzierung im Alltag
Voucher, Stunden und Geldbetrag
Ein SEBE-Voucher ist ein Zahlungsmittel für anerkannte Begleit- und Betreuungsleistungen. Er weist aus, wie viele Stunden in einem bestimmten Bereich zur Verfügung stehen. Das Kantonale Sozialamt rechnet die freigegebenen Leistungen direkt mit den anerkannten Anbietenden oder Privatpersonen ab; die betroffene Person erhält dafür grundsätzlich keine Rechnung.
| Voucher | Wofür? | Typische Gültigkeit |
|---|---|---|
| Alltag und Privatleben | Wohnen, Selbstfürsorge, Beziehungen, Familie und Arbeitgeberrolle | Jahresstunden; in der Regel bis zur nächsten Abklärung |
| Freizeit und Gesellschaft | Freizeitaktivitäten und gesellschaftliche Teilhabe | Jahresstunden; Gutschrift in regelmässigen Abständen |
| Zukunft und Veränderung | Grössere Lebensveränderung, beispielsweise Umzug | Befristet, gemäss Wegleitung maximal 18 Monate |
Beim Voucher «Alltag und Privatleben» können im anerkannten Einzelfall Zusatzstunden für stark schwankenden Bedarf oder ein Nachtpikett vorgesehen sein. Ein Nachtpikett bezeichnet eine unregelmässige, nicht planbare Bereitschaft zwischen 22 und 6 Uhr und ist an besondere Voraussetzungen gebunden.
Geldbetrag statt Voucher: Personen mit IV-Assistenzbeitrag können anstelle eines Vouchers unter bestimmten Voraussetzungen einen Geldbetrag wählen. Die Abklärungsstelle informiert über die konkrete Ausgestaltung und erlässt die Verfügung.
Wahlfreiheit
Wer darf SEBE-Leistungen erbringen?
Anerkannte ambulante Anbietende
Organisationen müssen vom Kantonalen Sozialamt anerkannt und im offiziellen Angebotskatalog auf Meinplatz aufgeführt sein. Sie unterstützen Menschen, die ausserhalb einer Institution leben, zum Beispiel im Alltag, in der Freizeit, bei Veränderungen oder in bewilligten Fällen nachts.
Anerkannte Privatpersonen
Auch Bezugspersonen aus dem persönlichen Umfeld können Leistungen erbringen, sofern sie vom Kantonalen Sozialamt anerkannt wurden. Eine Privatperson kann gemäss aktueller Wegleitung höchstens 400 Stunden pro Jahr über einen Voucher abrechnen. Mehrere Privatpersonen können beteiligt werden.
Anerkannte Institutionen
Wer in eine Institution eintreten möchte, kann dies weiterhin ohne Voucher tun. Eine Tätigkeit oder Tagesgestaltung in einer Institution kann unter bestimmten Bedingungen mit ambulanten SEBE-Leistungen kombiniert werden.
Vor dem Start: Einsatzvereinbarung sorgfältig prüfen
- Welche Leistungen und welche Voucherbereiche werden vereinbart?
- Wie viele Stunden, zu welchen Zeiten und in welcher Form werden erbracht?
- Wie werden Ausfälle, Absagen, Stellvertretungen und Erreichbarkeit geregelt?
- Welche Spesen sind zulässig und vorher vereinbart?
- Welche Kündigungsfrist gilt? Laut Wegleitung kann sie zwischen einem und drei Monaten liegen.
- Wie werden Qualität, Datenschutz, Selbstbestimmung und Beschwerden gesichert?
Assistenzdienst in der Praxis
Wie wir Orientierung und Organisation verbinden
Selbstbestimmung braucht in der Praxis mehr als einen Voucher: passende Assistenzpersonen, verlässliche Einsätze, verständliche Arbeitgeberaufgaben und vollständige Nachweise gegenüber den zuständigen Stellen. Assistenzdienst verbindet diese organisatorischen Fragen mit einer klaren Abgrenzung zur offiziellen SEBE-Abklärung und zu den Aufgaben anerkannter Anbietender.
Assistenzdienst hilft, die persönliche Situation, vorhandene Leistungen und mögliche Organisationsmodelle nachvollziehbar zu ordnen. Welche Aufgaben wir selbst übernehmen können, welche über einen anerkannten SEBE-Anbietenden laufen müssen und welche bei der betroffenen Person bleiben, wird vor einem Auftrag schriftlich geklärt.
Ansprüche und Modelle ordnen
Wir strukturieren IV-Assistenzbeitrag, Hilflosenentschädigung, SEBE, Pflegeleistungen und private Finanzierung getrennt. So werden Zuständigkeiten, mögliche Ergänzungen und Risiken einer Doppelfinanzierung sichtbar.
Assistenzteam und Einsätze planen
Je nach Auftrag unterstützen wir bei Anforderungsprofil, Personalsuche, Auswahlprozess, Aufgabenklärung, Einsatzplanung, Vertretung und dem Umgang mit kurzfristigen Ausfällen.
Arbeitgeberaufgaben verständlich machen
Wir erklären Arbeitsvertrag, Anmeldung bei Sozialversicherungen, Lohnlauf, Arbeitgeberbeiträge, Versicherungen, Arbeitszeiten und die Verantwortung der jeweiligen Arbeitgeberrolle.
Administration und Lohnbuchhaltung
Wenn Rolle, Vertrag und Finanzierung dies zulassen, können Stammdaten, Stundenmeldungen, Lohnabrechnung und erforderliche Meldungen organisiert werden. Umfang und Bearbeitungsfristen werden vorab festgelegt.
Budget und Nachweise sichern
Bewilligte Stunden, erbrachte Leistungen, Kosten und Abrechnungsgrundlagen werden getrennt dokumentiert. Wir helfen, Übersichten und Nachweise für zuständige Stellen vollständig vorzubereiten.
Befähigung und Qualität begleiten
Aufgaben, Einarbeitung, notwendige Schulungen, Teambesprechungen, Datenschutz, Grenzen und Rückmeldungswege werden so vereinbart, dass Selbstbestimmung und verlässliche Unterstützung zusammenpassen.
Was bei Ihnen bleibt – und was schriftlich geregelt wird
- Sie bestimmen im Rahmen Ihrer Verfügung und Einsatzvereinbarung, wer Sie unterstützt, wann die Unterstützung stattfindet und wie Aufgaben im Alltag ausgeführt werden.
- Eine Tätigkeit als SEBE-Anbietender setzt eine aktuelle Anerkennung und einen passenden Leistungsumfang voraus. Ist dies nicht gegeben, verweisen wir an eine anerkannte Stelle oder klären ein zulässiges Partnermodell.
- Personal-, Lohn- oder Nachweisaufgaben werden nur übernommen, wenn Verantwortung, Vollmacht, Datenschutz, Finanzierung und Vergütung schriftlich geregelt sind.
- Assistenzdienst erteilt keine Rechtsberatung und entscheidet nicht über Anspruch, Voucher, Stunden oder behördliche Bewilligungen.
Wichtig für die erste Kontaktaufnahme
Für eine erste Orientierung genügen Ziel, Wohnkanton, gewünschte Unterstützung und vorhandene Verfügung oder Voucherart. Bitte senden Sie über das Website-Formular keine Diagnosen, AHV-Nummern, Versicherungsnummern oder medizinischen Unterlagen.
Sicherheit und Rechte
Wenn sich der Bedarf ändert oder ein Konflikt entsteht
Neue Abklärung
Steigt der Unterstützungsbedarf, beispielsweise nach einer Krankheit oder einem Umzug, kann eine neue Abklärung beantragt werden. Auch ein Eintritt in eine Institution, ein Umzug oder ein längerer Klinikaufenthalt muss der Abklärungsstelle gemeldet werden.
Rekurs
Wer mit der Verfügung nicht einverstanden ist, kann bei der Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion Rekurs einreichen. Die aktuelle Wegleitung nennt dafür eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung; massgebend ist die Rechtsmittelbelehrung der konkreten Verfügung.
Unabhängige Schlichtung
Bei Konflikten mit ambulanten Anbietenden unterstützt die unabhängige SEBE-Schlichtungsstelle kostenlos. Sie wird von der UBA geführt und vermittelt mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung.
Direkte Hilfe
Offizielle Auskunft, kostenlose Beratung und wichtige Links
Für einen Antrag, das AGOV-Login, den Fragebogen, die ergänzende Sicht, den Voucher oder eine Einsatzvereinbarung stehen offizielle Stellen zur Verfügung. Die anerkannten SEBE-Beratungsstellen beraten Menschen mit Behinderung und ihre Bezugspersonen kostenlos.
Kantonales Sozialamt
Allgemeine SEBE-Auskunft
043 259 51 30
Montag bis Donnerstag, 13.30–16.30 Uhr
info-sebe@sa.zh.ch
SEBE-Beratungsstellen
BFSUG für Schwerhörige und Gehörlose, insieme Dachverband Kanton Zürich, Pro Infirmis Zürich und Procap Zürich-Schaffhausen. Die aktuelle Auswahl und Zuständigkeit finden Sie beim Kanton.
Der Kanton stellt Informationen in Standardsprache, Leichter Sprache und Gebärdensprache bereit. SEBE Digital befindet sich laut Kanton weiterhin im Ausbau und ist noch nicht durchgehend barrierefrei. Eine Beratungsstelle kann bei digitalen Hürden unterstützen.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zu SEBE
Ist SEBE einkommens- oder vermögensabhängig?
Nach Angaben des Kantons Zürich sind Einkommen und Vermögen für den Anspruch grundsätzlich nicht ausschlaggebend. Die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen und der behinderungsbedingte Bedarf werden dennoch individuell geprüft.
Kann ich mit SEBE in der eigenen Wohnung leben?
SEBE wurde gerade auch dafür geschaffen, Begleitung und Betreuung ausserhalb von Institutionen zu ermöglichen – in der eigenen Wohnung sowie in Wohn- oder Familiengemeinschaften.
Kann ich eine Person aus meinem Umfeld einsetzen?
Ja, wenn die Person vom Kantonalen Sozialamt als Privatperson anerkannt wurde und eine genehmigungsfähige Einsatzvereinbarung besteht. Es gelten besondere Rahmenbedingungen und Stundenbegrenzungen.
Ersetzt SEBE den Assistenzbeitrag der IV?
Nein. Beide Systeme haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Eine Doppelfinanzierung desselben Bedarfs ist grundsätzlich ausgeschlossen; der Kanton nennt jedoch einzelne Ergänzungsmöglichkeiten.
Wer entscheidet über die Anzahl Stunden?
Die SEBE-Abklärungsstelle prüft den Bedarf, erstellt den Abklärungsbericht und erlässt die Verfügung. Assistenzdienst und andere Anbietende entscheiden nicht über den Anspruch.
Wo finde ich anerkannte ambulante Anbietende?
Im offiziellen SEBE-Angebotskatalog auf Meinplatz. Vor Vertragsabschluss sollte geprüft werden, ob die Anerkennung aktuell ist und ob Kapazität und Leistung zum individuellen Voucher passen.
Was kann ich bei Problemen mit einem Anbieter tun?
Zuerst sollte der vereinbarte Beschwerdeweg des Anbieters genutzt werden. Bleibt der Konflikt ungelöst, kann die unabhängige SEBE-Schlichtungsstelle kostenlos vermitteln.
Wie unterstützt Assistenzdienst rund um SEBE?
Assistenzdienst bietet allgemeine Orientierung, ordnet mögliche Finanzierungs- und Organisationsmodelle und kann vereinbarte administrative Aufgaben begleiten. Die offizielle kostenlose SEBE-Beratung, die Abklärung und der Leistungsentscheid bleiben bei den anerkannten Beratungsstellen und dem Kanton Zürich. Voucherleistungen dürfen nur im Rahmen einer aktuellen Anerkennung und Einsatzvereinbarung erbracht werden.
Noch unsicher?
Wir helfen, die richtige erste Anlaufstelle zu finden.
Für eine allgemeine Orientierung können Sie uns kontaktieren. Bitte senden Sie über die Website keine Diagnosen, Versicherungsnummern oder medizinischen Unterlagen.
Quellenstand: 9. August 2026. Grundlage sind die aktuellen Informationen und die SEBE-Wegleitung des Kantonalen Sozialamts Zürich sowie das Beratungsangebot von Pro Infirmis Zürich. Rechtliche, finanzielle und leistungsbezogene Angaben sind vor einer Entscheidung bei der zuständigen Stelle zu bestätigen.